Die Wasserinbetriebnahme in unserer Vereinsanlage findet witterungsabhängig bei Frostfreiheit am Samstag, den 12.04.2025 im Zeitraum von 9 - 12 Uhr statt. Wir bitten alle Pächter um:
- Behinderungsfreier Zugang zu den Wasserzählern
- Umhausungen sind für die Druckprobe zu entfernen
- Schließung aller Wasserentnahmestellen
- Einbau aller Wasserzähler bis Mittwoch, den 09.04.2025
Seit dem Jahr 2015 ist die Neufassung des Mess- und Eichgesetz in Kraft getreten. Danach gelten für Strom- und Wasserzähler folgende Eichfristen, immer ab Herstelljahr bzw. Jahr der letzten Eichung und unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird:
Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre
Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre
Wasserzähler für Kaltwasser: 6 Jahre
Gemäß Mitgliederbeschluss vom 29.04.2023 erhalten Wasserzähler, welche nicht bis zum Jahreswechsel ausgebaut wurden, keine Betriebserlaubnis* und müssen ebenfalls getauscht werden.
Erforderliche Zählerwechsel 2025
Zählertyp | Gartennummer *Betriebserlaubnis erloschen |
Wasser | 1, 3, 8, 9, 26, 32, 40*, 48*, 50, 51, 52, 55, 59, 71, 73, 75, 79*, 82*, 85*, 87*, 91*, 95, 101, 105, 106, 109*, 110*, 114, 115, 117, 152*, 153, 175*, 197, 212, 214, 225*, 232*, 251, 267*, 268*, 280*, 284*, 286b |
Elektro | 29*, 68*, 79*, 85*, 137*, 158, 221 |
Bei nicht eingebautem Zähler, abgelaufener Eichfrist oder unentschuldigter Abwesenheit wird die Entnahme- stelle gemäß Beitragsordnung kostenpflichtig gesperrt und gegebenenfalls der Verbrauch geschätzt.
Achtung, wichtiger Hinweis! Der Wasserqualität sind in einer Kleingartenanlage (KGA) Grenzen gesetzt. Das zur Bewirtschaftung und gärtnerischen Nutzung in der KGA verwendete, aus Versorgungsleitungen zur Verfügung stehende Wasser, ebenso wie Regenwasser, Wasser aus Gewässern und aus Brunnen ist von seiner Qualität her „Brauchwasser“. Es hat keine Trinkwasserqualität!
Euer Vereinsvorstand
i.A. Annette Schreiber & René Schreiber
Verantwortliche für Wasser & Strom