Die Wasserversorgung wird voraussichtlich am Samstag den 26.10.2024 außer Betrieb genommen, eine frühere Abstellung ist wetterbedingt möglich.
Am 26.10.2024, im Zeitraum von 09:00 bis 12:00 Uhr, erfolgt die Ablesung der Wasser- und Elektrozähler.
Achtung! Die Ablesung erfolgt nur an diesem Tag!!!
Erst nach der Ablesung darf die Plombe am Wasserzähler entfernt werden.
Die Ablesung für Wasser- und Elektrozähler erfolgt durch einen Ableser!
Zum Schutz unserer Wasseranlage außerhalb des Saisonbetriebes bzw. nach Außerbetriebnahme der Wasserversorgung, vor Diebstahl und Vermeidung von Beschädigungen und Verlusten durch defekte Zähler müssen die Wasserzähler nach der Ablesung ausgebaut werden!
Bei nicht ausgebautem Zähler, abgelaufener Eichfrist oder unentschuldigter Abwesenheit wird die Entnahmestelle gemäß Beitragsordnung kostenpflichtig gesperrt und gegebenenfalls der Verbrauch geschätzt.
Achtung! Alle Wasserzähler mit der Eichmarkierung bis 2018 und Elektrozähler bis 2008 verlieren ihre Gültigkeit und müssen 2025 durch neue Zähler ersetzt werden.
Für Strom- und Wasserzähler gelten folgende Eichfristen, immer ab Herstelljahr bzw. Jahr der letzten Eichung und unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird (gemäß Mess- und Eichgesetz vom 25.Juli 2013):
Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre
Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre
Wasserzähler für Kaltwasser: 6 Jahre
Wasserzähler, welche außerhalb des Saisonbetriebes bzw. nach Außerbetriebnahme der Wasserversorgung nicht ausgebaut wurden, erhalten keine Betriebserlaubnis und müssen ebenfalls getauscht sein. (gemäß Mitgliederbeschluss vom 29.04.2023)
Wasserzähler müssen sichtbar verbaut sein, damit diese zur Sicht-/Funktionsprüfung außerhalb vom Garten vollständig einsehbar/ablesbar sind. (gemäß Mitgliederbeschluss vom 27.04.2024)