Bei langanhaltender Trockenheit oder großer Hitze ist in Leipzig, dass Abbrennen von offenen Feuern, insbesondere von Lagerfeuern verboten.
aktuelle Waldbrandgefahrenstufe: Waldbrandgefährdung
Beim allseits beliebten Grillen sollte besonders auf andere Rücksicht genommen werden. Es ist in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen durchaus zulässig, allerdings dann verboten, wenn es zu Schädigungen der Anlagen führt (z. B. Brandstellen, Beschädigung der Grasfläche) oder die Erholungsfunktion beeinträchtigt (z. B. starke Rauchentwicklung, Lärm über das normale Maß hinaus).
Euer Vereinsvorstand

