Kleingärtner Paunsdorf e.V.
Verfasst am 26.06.2026 um 22:00 Uhr

Lagerfeuer verboten

Bei langanhaltender Trockenheit oder großer Hitze ist in Leipzig, dass Abbrennen von offenen Feuern, insbesondere von Lagerfeuern verboten.


aktuelle Waldbrandgefahrenstufe: Waldbrandgefährdung


Beim allseits beliebten Grillen sollte besonders auf andere Rücksicht genommen werden. Es ist in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen durchaus zulässig, allerdings dann verboten, wenn es zu Schädigungen der Anlagen führt (z. B. Brandstellen, Beschädigung der Grasfläche) oder die Erholungsfunktion beeinträchtigt (z. B. starke Rauchentwicklung, Lärm über das normale Maß hinaus).


Es ist strengste Rücksicht auf Nachbarn und Umwelt zu nehmen, damit diese keinerlei Gefahren oder Belästigungen ausgesetzt sind. Von Gartenmöbeln, Sträuchern und anderen leicht brennbaren Materialien ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 3 Metern einzuhalten. Das Feuer darf nicht breiter als 0,85 m und nicht höher als 0,60 m in der Schale aufgestellt werden. Nur naturbelassenes Stückholz und Holzbriketts dürfen in der Feuerschale verbrannt werden.


Feuerstätten und erlaubte Grilleinrichtungen dürfen nicht zum Verbrennen von Grünschnitt, Laub, Hausmüll und anderen Abfällen benutzt werden.


Euer Vereinsvorstand